• Kaufmännisches Berufskolleg

          • Häufig gestellte Fragen 

            Das Kaufmännische Berufskolleg I

            richtet sich an SchülerInnen mit mittlerer Reife. Im Kaufmännischen Berufskolleg werden den Schülern grundlegende fachtheoretische und Fachpraktische Kenntnisse und weiterführende allgemeinbildende Kenntnisse vermittelt, um ihnen eine Orientierung und eine verbesserte Chance bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz zu geben. Das Kaufmännische Berufskolleg I ist die Voraussetzung für die Teilnahme am Kaufmännischen Berufskolleg II zum Erwerb der Fachhochschulreife. Voraussetzung für die Aufnahme in das Kaufmännische Berufskolleg II ist ein Durchschnitt von 3,0 in den Fächern Mathematik, Englisch, Deutsch und Betriebswirtschaft.

             

            Das Kaufmännische  Berufskolleg II

            Das Kaufmännische Berufskolleg II führt nach erfolgreich bestandenem Kaufmännischen Berufskolleg I zum Erwerb der Fachhochschulreife und berechtigt zum Studium an allen Hochschulen in Baden-Württemberg.

            Es kann mit der erfolgreichen Teilnahme an zwei zusätzlichen Prüfungen  mit dem Assistentenabschluss, als staatlich anerkannter Beruf, beendet werden.

            Die Übungsfirma im Kaufmännischen Berufskollege I + II

            Die Übungsfirma ist in den Unterricht integriert und ermöglicht so die direkte Verzahnung von Theorie und Praxis. Sie arbeitet wie ein echtes Unternehmen. Die SchülerInnen lernen entscheidungsorientiert zu handeln und sich im Team zu bewähren.

             

            Bundesweite Anerkennung der Fachhochschulreife 

            Der Erwerb der Fachhochschulreife im Kaufmännischen Berufskolleg II berechtigt zum Studium (Bachelor bzw. Diplomstudium FH) an einer Fachhochschule in Baden-Württemberg.

             • Mit dem Nachweis eines durchgeführten kaufmännischen Praktikums von mindestens 6 Monaten nach Abschluss des Berufskollegs II kann die bundesweite Fachhochschulreife bescheinigt werden.

             

            Aufnahmevoraussetzung:

            Aufnahmevoraussetzung für das Kaufmännische Berufskolleg I

            • Fachschulreife oder

            • Realschulabschluss oder

            • Versetzung nach Klasse 11 eines Gymnasiums des neunjährigen Gymnasium oder

            • Versetzung nach Klasse 10 eines Gymnasiums des achtjährigen Gymnasiums oder

            • Versetzungszeugnis in die gymnasiale Oberstufe der Gemeinschaftsschule

            • ein gleichwertiger Bildungsstand   

             

            Aufnahmevoraussetzungen für das Kaufmännische Berufskolleg II

            • Es ist ein Notendurchschnitt von mindestens 3,0 in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und Betriebswirtschaft notwendig.

            • Abweichend vom Durchschnitt 3,0 nur entsprechend der Ausnahmeregelung in der Verordnung zum Kaufmännischen Berufskolleg II.

            • Es gilt auch für das Kaufmännische Berufskolleg II eine Probezeit im ersten Schulhalbjahr.

             

            Probezeit:

            Die Probezeit im Berufskolleg I + II ist bestanden, wenn

            • der Durchschnitt aus den Noten aller Fächer 4,0 oder besser ist.

            • der Durchschnitt aller Kernfächer 4,0 oder besser ist. Das sind die Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik und Betriebswirtschaftslehre.

            • die Leistungen in keinem Kernfach mit der Note ungenügend (6) bewertet sind.

            Wer die Probezeit im Kaufmännischen Berufskolleg I + II nicht bestanden hat, muss das Kaufmännische Berufskolleg verlassen.

            Das Nichtbestehen der Probezeit wird im Halbjahreszeugnis vermerkt.

            Wer bei Nichtbestehen der Probezeit im Kaufmännischen Berufskolleg I an einem Beratungsgespräch teilnimmt, das die Schule der Schülerin/dem Schüler anbietet, darf auf Antrag weiterhin bis zum Ende des laufenden Schuljahres teilnehmen.