Für den Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife sind Kenntnisse in zwei Fremdsprachen Voraussetzung.
Es gilt bei:
zwei Fremdsprachen:
Der Schüler/in hat von der 7. – 10. bzw. 6. – 9. Klasse eine zweite Fremdsprache besucht – die Voraussetzung ist erfüllt. Der Schüler/in kann wählen zwischen der Fortsetzung einer der beiden Sprachen. Er/Sie kann zusätzlich noch Spanisch als eine weitere Sprache wählen.
einer Fremdsprache:
Der Schüler/in hat von der 7. – 10. Klasse keinen Unterricht in der zweiten Fremdsprache besucht. Der Schüler/in muss Englisch bzw. Französisch fortsetzen. Er/Sie muss zusätzlich noch Spanisch oder Englisch oder Französisch als zweite Fremdsprache beginnen und alle drei Jahre belegen.