• Berufskolleg Fremdsprachen

          • Häufig gestellte Fragen

            Das Kaufmännische Berufskolleg Fremdsprachen

            • ist eine 2-jährige Vollzeitschule, die sich an die SchülerInnen mit mittlerer Reife richtet.

            • vermittelt fachtheoretische und fachpraktische Kenntnisse, die zu einer kaufmännisch und verwaltenden Tätigkeit in einem fremdsprachlichen oder informationstechnisch geprägten Aufgabenfeld befähigen

            • qualifiiziert durch weiterführende allgemein bildender und fachtheoretischer Kenntnisse zum Studium an Fachhochschulen

            • berechtigt mit dem Erwerb der Fachhochschulreife zum Studium (Bachelor bzw. Diplomstudium FH) an einer Fachhochschule in Baden-Württemberg.

            Bundesweite Anerkennung der Fachhochschulreife

            • Mit dem Nachweis eines durchgeführten kaufmännischen Praktikums von mindestens 6 Monaten nach Abschluss des Berufskollegs II kann die bundesweite Fachhochschulreife

            bescheinigt werden.

             

            Aufnahmevoraussetzung für das Kaufmännische Berufskolelg Fremdsprachen

            • Fachschulreife oder

            • Realschulabschluss oder

            • Versetzung nach Klasse 11 eines Gymnasiums des neunjährigen Gymnasium oder

            • Versetzung nach Klasse 10 eines Gymnasiums des achtjährigen Gymnasiums oder

            • Versetzungszeugnis in die gymnasiale Oberstufe der Gemeinschaftsschule

            • ein gleichwertiger Bildungsstand

            Die Probezeit ist bestanden, wenn

            • der Durchschnitt aus den Noten aller Fächer 4,0 oder besser ist.

            • der Durchschnitt aller Kernfächer 4,0 oder besser ist. Das sind die Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik und Betriebswirtschaftslehre.

            • die Leistungen in keinem Kernfach mit der Note ungenügend (6) bewertet sind.

            Wer die Probezeit nicht bestanden hat, muss das zweijährige Kaufmännische Berufskolleg Fremdsprchen verlassen.

            Das Nichtbestehen der Probezeit wird im Halbjahreszeugnis vermerkt.

            Wer bei Nichtbestehen der Probezeit an einem Beratungsgespräch teilnimmt, das die Schule der Schülerin/dem Schüler anbietet, darf auf Antrag weiterhin bis zum Ende des laufenden Schuljahres teilnehmen.

             

            Versetzung ins 2. Schuljahr:

            • der Durchschnitt aus allen maßgebenden Fächern 4,0 oder besser ist.
            • der Durchschnitt aller Kernfächer 4,0 oder besser ist. Das sind die Fächer: Deutsch, Englisch, Mathematik und Betriebswirtschaftslehre.
            • die Leistungen in keinem Kernfach mit der Note ungenügend (6) bewertet sind.