Corona in BW: Was ist die "Alarmstufe II" und wann tritt sie in Kraft?
Zur Erinnerung: Die neue "Alarmstufe II" tritt in Kraft, wenn mehr als 450 Covid-19-Patientinnen und -Patienten auf den Intensivstationen in Baden-Württemberg liegen oder die Hospitalisierungsinzidenz den Grenzwert von 6 überschreitet. Da der Wert bereits seit Sonntag jeden Tag über 450 gelegen und am Dienstag auch die Hospitalisierungsinzidenz den Grenzwert von 6 überschritten hat, trat die "Alarmstufe II" am Mittwoch (24.11.) in Kraft.
Corona-Verordnung: Das gilt in "Alarmstufe II"
Grundsätzlich lässt sich sagen: Was in "Alarmstufe I" bereits gilt, bleibt auch in "Alarmstufe II" bestehen oder wird verschärft.
In der "Alarmstufe II" gelten für Weihnachtsmärkte insgesamt 2G Plus, zusätzlich Maskenpflicht und die Halbierung der zugelassenen Besucherinnen- und Besucherzahl.
Für Übernachtungen in Hotels und Pensionen gilt 2G. Ausnahme bleiben geschäftliche Übernachtungen - hier gilt 3G und alle drei Tage muss ein frisches negatives Testergebnis vorgezeigt werden. In der Hotelgastronomie gilt für Übernachtungsgäste 2G.
Für Gastronomie und Spielhallen gilt auch in "Alarmstufe II" 2G, nur im Freien ist 3G Plus möglich.
Für Theater-, Opern- und Konzertaufführungen, Filmvorführungen, Stadt- und Volksfeste, Stadtführungen und Informations-, Betriebs-, Vereins- sowie Sportveranstaltungen und andere Veranstaltung dieser Art gilt ebenfalls 2G Plus.
Für Diskotheken und Clubs gilt auch 2G Plus. Die Ausnahmeregelung für Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren entfällt - Schülerausweise gelten hier nicht länger als Testnachweise. Und auch wer über 18 Jahre alt ist und zur Schule geht, muss in "Alarmstufe II" die erforderlichen Nachweise vorzeigen. Der Schülerausweis ermöglicht auch ihnen keinen Zutritt mehr.
Für Veranstaltungen generell gilt 2G Plus und, dass nur noch die Hälfte der eigentlich zugelassenen Menschen kommen darf. Aus dem Staatsministerium heißt es, man werde "aufgrund der damit verbundenen Herausforderungen für die Veranstaltungsbranche wegen bereits verkaufter Tickets" Verstöße in dieser Woche noch nicht verfolgen.
Für Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Galerien, Museen, Bibliotheken, Freizeitparks, Bäder und Saunen, touristische Seilbahnen und Schiffe gilt auch in "Alarmstufe II" 2G.
Ausnahme sind weiterhin Landesbibliotheken und Archive, die gegen Vorlage eines negativen PCR-Tests betreten werden dürfen.
Für außerschulische Bildung, Volkshochschulkurse, Musik- und Kunstschulen gilt weiterhin 2G.
Für alle körpernahen Dienstleistungen gilt in der "Alarmstufe II" 2G Plus.
Ausnahme sind Friseurbesuche - hier gilt auch in der "Alarmstufe II" die 3G-Plus-Regel.
Logopädie, Physio- und Ergotherapie sind von 2G Plus ausgenommen.
Überprüfung Test-, Impf- und Genesenennachweise
Veranstalter müssen Test-, Impf- und Genesenennachweise grundsätzlich mit digitalen Anwendungen - das Staatsministerium nennt die CovPassCheck-App - kontrollieren und die zugehörigen Ausweisdokumente prüfen. "Zutritt allein mit dem gelben Impfass" soll dadurch nicht mehr möglich sein.
Was bedeuten 2G, 2G Plus, 3G und 3G Plus?
Bei den Corona-Maßnahmen spielen die Zugangsbeschränkungen 2G, 2G Plus, 3G und 3G Plus eine große Rolle. Die Bedeutung im Einzelnen:
2G meint geimpft oder genesen. Als geimpft gelten Personen, bei denen die abschließende Impfung mindestens zwei Wochen zurückliegt. Als genesen gelten Personen, bei denen die Corona-Infektion mit einem PCR-Test festgestellt wurde. Dieses Testergebnis muss mindestens 28 Tage alt sein und darf aber nicht länger als sechs Monate zurückliegen.
2G Plus: wie 2G, das Plus bedeutet, dass geimpfte und/oder genesene Personen zusätzlich getestet sind. Als Test wird das negative Ergebnis eines Corona-Schnelltests verlangt.
3G bedeutet vollständig geimpft, genesen oder getestet. Als Test ist ein negativer Antigen-Schnelltest erforderlich, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
3G Plus bedeutet geimpft, genesen oder PCR-getestet. Hier wird von Ungeimpften ein negativer PCR-Test verlangt. Dieser muss bei längeren Aufenthalten alle 72 Stunden erneuert werden.
(https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/neue-regelungen-corona-alarmstufe-und-alarmstufe2-das-gilt-in-baden-wuerttemberg-100.html) vom 24.11.2021
Ab Mittwoch, 24.11.2021 gilt im öffentlichen Nahverkehr die 3G-Regel, auch in der Region Stuttgart.
Das gilt zum Beispiel in Bussen und Straßenbahnen der SSB sowie der S-Bahn. Nur noch Geimpfte, Genesene und Getestete mit einem offiziellen Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist, dürfen dann den öffentlichen Nahverkehr nutzen.
Ausgenommen sind unter Sechsjährige sowie Kinder und Jugendliche, die einen Schülerausweis vorzeigen können.
Für die Kontrollen der 3G-Nachweise sind die Verkehrsunternehmen selbst verantwortlich. In den kommenden Wochen werden sie von der Polizei und den Gemeinden unterstützt. Ab Montag wird es punktuelle Schwerpunktkontrollen geben. Bei Verstößen werden 200 Euro Bußgeld fällig.
https://swr-aktuell-app.swr.de/news/140486/Stuttgart+Ab+morgen+3G-Regeln+in+Bus+und+Bahn/20211123171157
Vom 24.11.2021