• Sozialwissenschaftliches

          • Für den Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife sind Kenntnisse in zwei Fremdsprachen Voraussetzung.

            Es gilt bei:

            zwei Fremdsprachen:

            Der Schüler/in hat von der 7. – 10. bzw. 6. – 9. Klasse eine zweite Fremdsprache besucht – die Voraussetzung ist erfüllt. Der Schüler/in kann wählen zwischen der Fortsetzung einer der beiden Sprachen. Er/Sie kann zusätzlich noch Spanisch als eine weitere Sprache wählen.

            einer Fremdsprache:

            Der Schüler/in hat von der 7. – 10. Klasse keinen Unterricht in der zweiten Fremdsprache besucht. Der Schüler/in muss Englisch bzw. Französisch fortsetzenEr/Sie muss zusätzlich noch Spanisch oder Englisch oder Französisch als zweite Fremdsprache beginnen und alle drei Jahre belegen.